Sobald uns Ihr schriftlicher Auftrag vorliegt, erledigen wir die folgenden Schritte:

 

  • Anforderung der zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden
  • Einsicht der Ihnen vorliegenden Unterlagen und ergänzend der Bauakte bei der zuständigen Behörde
  • Parallel hierzu vereinbaren wir mit Ihnen gemeinsam einen Termin zur Ortsbesichtigung
  • Durchführung einer vollständigen Innen- und Außenbesichtigung persönlich durch uns

 

Auf Basis der recherchierten Informationen, vorliegenden Unterlagen sowie der im Verlauf des Ortstermins gefertigten Dokumentation zum Zustand und Ausstattungsstandard beginnen wir mit der Ausarbeitung des Gutachtens. Das Gutachten umfasst

 

  • eine umfangreiche Darstellung der recherchierten Grundlageninformationen,
  • eine ausführliche Begründung der wertrelevanten Eingangsgrößen sowie
  • die Begründung der Verfahrenswahl.
  • Es mündet sodann in Abhängigkeit des Bewertungszwecks in dem entsprechenden Werturteil.

 

Sollten sich im Verlauf der Bearbeitung Aspekte ergeben, die zwingend der Klärung durch einen Fachgutachter bedürfen, weisen wir Sie hierauf umgehend hin und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Beurteilung von schädlichen Bodenveränderungen i.S.d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) handeln.

Gerne stehen wir natürlich auch während der Bearbeitung Ihres Auftrags für Fragen zur Verfügung. Dabei ist für uns eine gute Erreichbarkeit über die üblichen Kommunikationswege selbstverständlich.