In diesen und weiteren Fällen erstatten wir Gutachten

In den nachfolgend genannten Fällen werden Verkehrswertgutachten benötigt: 

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB)  

Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bzw. generell zu steuerlichen Zwecken

Bilanzielle Zwecke

Vermögensauseinandersetzungen

Betriebliche Veränderungen bzw. Betriebsübertragungen

Scheidung (Anfangswert und Endwert)

Basis der Vermögensaufteilung bei Erbfällen oder generell in Erbschaftsangelegenheiten

Entscheidungsgrundlage, ob zu Lebzeiten bereits Immobilienvermögen verschenkt werden sollte

Zwangsversteigerungen

Ermittlung von Versicherungswerten

Bewertung von Rechten oder Lasten

Wertermittlung persönlicher Vermögenswerte

Überprüfungen und Stellungnahmen zu bereits vorliegenden Gutachten (Obergutachten, Kontrollgutachten, Gegengutachten)

u.v.m.

 

 

Vorgehensweise bei der Immobilienbewertung

 

Jede Immobilienbewertung ist ein individuelles Produkt!

Grundstücke und darauf befindliche Immobilien werden durch individuelle Merkmale charakterisiert. Des Weiteren variieren in der Regel Anlass und Zweck der Wertermittlung. Auch müssen der Wertermittlungsstichtag und der Qualitätsstichtag festgelegt werden.

Um herauszufinden, welche unserer Dienstleistungen Ihnen den optimalen Nutzen liefert, steht am Anfang unserer Arbeit immer ein ausführliches Gespräch mit Ihnen. Hierbei bestimmt Ihr Anforderungsprofil unsere Vorgehensweise. Gemeinsam mit Ihnen legen wir detailliert Art und Umfang unserer Leistung schriftlich fest. So erhalten Sie zielorientiert und maßgeschneidert das für Ihre Entscheidungsfindung erforderliche Produkt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit in allen Arbeitsbereichen haben für uns hierbei oberste Priorität!