Begründung der Verfahrenswahl

 

Sobald die zur Wertermittlung erforderlichen Informationen recherchiert sind und die Ortsbesichtigung stattgefunden hat, kann die Situation im Zusammenhang mit der vorliegenden Verkehrswertermittlung abschließend beurteilt werden.

In einem nächsten Schritt wird also entschieden, welches Verfahren geeignet ist, den Verkehrswert der Immobilie plausibel aus den Informationen abzuleiten. Dabei sind insbesondere die Art des Bewertungsgegenstands und immer die Gepflogenheiten des Immobilienmarkts zu berücksichtigen.

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) und künftig die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normieren die nachfolgend genannten Verfahren:

 

Sowohl in der WertV als auch in der künftigen ImmoWertV wird richtigerweise gefordert, dass die Wahl des Wertermittlungsverfahrens zu begründen ist.

Über diesen Link erreichen Sie die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der am 24. März vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung der ImmoWertV!

Die Zustimmung des Bundesrats zur ImmoWertV wurde am 07. Mai 2010 erteilt. Gleichwohl ist sie noch nicht verbindlich und somit auch in einem Gutachten noch nicht heranzuziehen.

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