Bei Erbschaft und Schenkung wird der Verkehrswert besteuert
Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Nun werden vererbte oder verschenkte Immobilien nach ihrem Verkehrswert, also dem Marktwert, versteuert.
Da die Finanzämter diesen Wert jedoch mittels vereinfachter und pauschaler Bewertungsverfahren festsetzen, entsprechen die so ermittelten Werte nicht immer dem Marktwert.
Hier erfahren Sie, wie das Finanzamt bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage vorgeht!
Durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens besteht die Möglichkeit, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, der sodann Basis für die Besteuerung ist (§ 198 BewG).