Bei Erbschaft und Schenkung wird der Verkehrswert besteuert

Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Nun werden vererbte oder verschenkte Immobilien nach ihrem Verkehrswert, also dem Marktwert, versteuert.

Da die Finanzämter diesen Wert jedoch mittels vereinfachter und pauschaler Bewertungsverfahren festsetzen, sind in zahlreichen Fällen wesentlich zu hohe Bewertungen - und damit auch deutlich zu hohe Steuerforderungen - vorprogrammiert.

Hier erfahren Sie, wie das Finanzamt bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage vorgeht!

Schützen Sie sich deshalb vor überhöhten Steuerbescheiden. Machen Sie von Ihrem Recht nach § 198 Bewertungsgesetz Gebrauch und weisen Sie Ihrem Finanzamt einen aus dem Markt abgeleiteten und daher möglicherweise niedrigeren Verkehrswert nach.

Hierfür benötigen Sie ein Sachverständigengutachten, welches wir gerne für Sie erstellen. Sprechen Sie uns an und lassen sich zunächst ausführlich beraten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der korrekten Grundlage der Besteuerung!