Bei Erbschaft und Schenkung wird der Verkehrswert besteuert

Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Nun werden vererbte oder verschenkte Immobilien nach ihrem Verkehrswert, also dem Marktwert, versteuert.

Da die Finanzämter diesen Wert jedoch mittels vereinfachter und pauschaler Bewertungsverfahren festsetzen, entsprechen die so ermittelten Werte nicht immer dem Marktwert.

Hier erfahren Sie, wie das Finanzamt bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage vorgeht!

Durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens besteht die Möglichkeit, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, der sodann Basis für die Besteuerung ist (§ 198 BewG).

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der korrekten Grundlage der Besteuerung!