In diesen und weiteren Fällen unterstützen wir Sie mit einer gutachterlichen Kurzeinschätzung

In den unten dargestellten Situationen ist es oftmals nicht erforderlich, ein vollständiges Verkehrswertgutachten zu erstatten. Häufig ist in diesen Fällen aufgrund der Intention und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine kurze gutachterliche Stellungnahme, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann, zielführend: 

Gutachterliche Stellungnahmen 

Zur Ermittlung eines Verkaufspreises Ihrer Immobilie

Zur Verifizierung eines Ankaufspreises

Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten mit Überprüfung der zentralen Eingangsgrößen

 

 

Wann wird eine Kurzeinschätzung bzw. gutachterliche Stellungnahme benötigt?

 

In diesen Fällen zählen Schnelligkeit und Termintreue in besonderem Maße!

In vielen Fällen wenden sich Kunden an uns, die z.B. im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Angebot zum Erwerb einer Immobilie abgeben möchten. Häufig besteht nur zu fest vorgegebenen Terminen eine Besichtigungsmöglichkeit, so dass Flexibilität seitens des Gutachters gefragt ist.

Auch bei einem geplanten Ankauf werden Entscheidungen trotz des nicht unerheblichen Investitionsvolumens oftmals binnen weniger Tage getroffen. In diesen Fällen ist es ratsam, auf unsere gutachterlichen Leistungen  zurückzugreifen. Auf Basis der von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist es in der Regel schnell möglich, Ihnen zur Absicherung Ihrer Investitionsentscheidung mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Seite zu stehen.

Letztlich werden Sie häufig mit bereits vorliegenden Gutachten oder Stellungnahmen konfrontiert. Wir sind in der Lage die Qualität des Gutachtens innerhalb kürzester Zeit zu beurteilen!

Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen!