Da der Wert einer Immobilie nicht das Ergebnis einer rein finanzmathematischen Betrachtungsweise ist, wird das über die gewählten Verfahren abgeleitete Werturteil grundsätzlich verschiedenen Plausibilitätskontrollen und Sensitivitätsanalysen unterzogen. Wenn auch diese Kontrollen und Analysen das im Rahmen der Wertermittlung abgeleitete Werturteil bestätigen, können wir unsere Leistung für Sie zum Abschluss bringen.

Zum vereinbarten Abgabetermin übersenden oder überreichen wir Ihnen das Gutachten in der im Vertrag festgelegten Anzahl in gebundener Form. Zusätzlich erhalten Sie einen Datenträger, auf dem die recherchierten und im Gutachten verwendeten Informationen und Dokumente gespeichert sind.

Gerne stehen wir auf Wunsch auch für ein erläuterndes Abschlussgespräch zur Verfügung. 

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