Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Darin findet sich eine umfassende Nennung der Aspekte, die in einem Verkehrswerturteil zu berücksichtigen sind.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Parameter:
- tatsächliche Eigenschaften
- sonstige Beschaffenheit
- Lage
- rechtliche Gegebenheiten
Der am Wertermittlungsstichtag zu erzielende Preis ist unter der Prämisse des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ohne Berücksichtigung von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen aus dem Marktgeschehen abzuleiten.