Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Darin findet sich eine umfassende Nennung der Aspekte, die in einem Verkehrswerturteil zu berücksichtigen sind.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Parameter: 

  • tatsächliche Eigenschaften
  • sonstige Beschaffenheit
  • Lage
  • rechtliche Gegebenheiten

Der am Wertermittlungsstichtag zu erzielende Preis ist unter der Prämisse des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ohne Berücksichtigung von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen aus dem Marktgeschehen abzuleiten.

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