Art des Gutachtens
Immobilienbewertungen werden in unserem Hause grundsätzlich schriftlich erstattet. Je nach Bewertungsanlass kann es sich dabei um folgende Arten von Gutachten handeln:
- Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
- Marktwertgutachten
- Gutachten über den Fair Value
- Gutachten über den Versicherungswert
- Übergeordnete Gutachten wie bspw. Obergutachten, Kontrollgutachten oder Gegengutachten bzw. Second Opinion
Unabhängig von der Art des Gutachtens basieren diese auf umfangreichen Recherchen und fundierten Marktdaten. Die Gutachten beinhalten eine ausführliche Dokumentation der wertrelevanten Grundstücksmerkmale sowie nachvollziehbare und verständlich formulierte Begründungen der wesentlichen Eingangsgrößen bzw. Wertparameter.
Des Weiteren nehmen wir auch Werteinschätzungen vor. Diese erfolgen in der Regel nur auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Mit Ausnahme einer persönlichen Inaugenscheinnahme der zu bewertenden Immobilie erfolgen in diesem speziellen Einzelfall keine weiteren Recherchen unsererseits.
Zurück zum Punkt "Vor der Auftragserteilung"!