Vergleichswertverfahren

 

Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Gedanken, dass bereits abgeschlossene Kauftransaktionen ausgewertet werden und die bei tatsächlich realisierten Verkäufen erzielten Preise für die Bewertung vergleichbarer Bewertungsobjekte herangezogen werden können. 

Der Vergleichswert wird aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ermittelt. Dabei müssen zunächst geeignete Kaufpreise vom Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung herausgefiltert werden. Geeignet ist ein Kaufpreis dann, wenn das veräußerte Objekt, für das der Kaufpreis erzielt wurde, hinsichtlich der wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale bzw. Gebäudemerkmale hinreichend mit dem Bewertungsgrundstück übereinstimmt. 

Da Grundstücke, seien sie bebaut oder unbebaut, in aller Regel nicht vollständig identisch sind, müssen Abweichungen in den einzelnen Grundstücksmerkmalen in der Wertermittlung dargestellt und berücksichtigt werden. Dies geschieht hinsichtlich der Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse über Indexreihen und hinsichtlich der abweichenden Grundstücksmerkmale wie z.B. einer unterschiedlichen Geschossflächenzahl (GFZ) bei Mietwohnbaugrundstücken über sogenannte Umrechnungskoeffizienten.

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