Aufgrund der verschiedenen Bewertungsanlässe aber auch aufgrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse ist es häufig sinnvoll oder erforderlich, dass mehrere natürliche oder juristische Personen die Sachverständigenleistung in Auftrag geben.

 

Beispiel Erbengemeinschaft:

Häufig werden wir von Erbengemeinschaften beauftragt, die ein Verkehrswertgutachten als Grundlage zur Aufteilung der Erbmasse benötigen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft Auftraggeber sind. Dies ist häufig im Sinne einer offenen Kommunikation und insbesondere Transparenz bei der Vorgehensweise bei Erbauseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung.

 

Beispiel Eigentumsart:

Abhängig davon, ob es sich um GesamthandseigentumMiteigentum oder Alleineigentum handelt, ist es im Einzelfall ratsam verschiedene natürliche oder juristische Personen als Auftraggeber zu benennen, da unter Umständen keine alleinige Verfügungsberechtigung über die Immobilie besteht.

 

 

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