Obergutachten

Ein Obergutachten ist ein übergeordnetes Gutachten. Es dient der Revision einer vorliegenden Wertermittlung. Die kritische Würdigung des Vorgutachtens deckt Fehler auf, die sich z.B. auf der Grundlage fehlerhafter Wertermittlungsmodelle oder falscher Rückschlüsse zu Marktdaten ergeben.

Es mündet zudem auf Basis der korrigierten Eingangsgrößen oder auch über die Anwendung geeigneterer Verfahren zur Wertermittlung in einem eigenständigen Werturteil.

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