Miteigentum nach Bruchteilen

Beim Miteigentum nach Bruchteilen wird ein Vermögensgegenstand in ideelle Anteile am gesamten Eigentum aufgeteilt. Jeder Miteigentümer ist hinsichtlich seines Miteigentumsanteils alleine verfügungsberechtigt.

Dies wäre z.B. der Fall, wenn im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs Herr Mustermann und Frau Mustermann zu je 1/2 als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen wären.

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