Gutachten über den Marktwert einer Immobilie

In der Vergangenheit bestand einige Unsicherheit darüber, ob der Marktwert vom Verkehrswert abweicht oder umgekehrt. Zwischenzeitlich wurde einschlägig festgestellt, dass der Verkehrswert, wie er in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert ist, dem Marktwert entspricht.

So findet sich im ersten Teil der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) unter Punkt 1.3 nunmehr der Begriff Marktwert in der Überschrift: "Definition des Verkehrswerts" (Marktwert)

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