Kontrollgutachten bzw. Revision einer Wertermittlung

In einem Kontrollgutachten werden wesentliche Eingangsgrößen eines Vorgutachtens, wie z.B. im Ertragswertverfahren die Höhe des Rohertrags oder des Liegenschaftszinssatzes  überprüft und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Es handelt sich um eine reine Überprüfung einer vorliegenden Wertermittlung. Die Ableitung eines vom Vorgutachten abweichenden Werturteils ist nicht Sinn und Zweck des Kontrollgutachtens. Vielmehr werden sensible Eingangsgrößen einer intensiven Prüfung unterzogen.

Es handelt sich letztlich um die Kommentierung bzw. Beurteilung der Qualität einer vorliegenden Wertermittlung.

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