Gegengutachten

in Gegengutachten wird häufig dann in Auftrag gegeben, wenn der Adressat des Gutachtens Zweifel an der Richtigkeit der darin getroffenen Aussagen und Schlüsse hat.

In diesen Fällen wird oftmals ein weiterer Gutachter mit der Ableitung des Verkehrswerts beauftragt. Dem Gegengutachter ist meist das urspüngliche Gutachten nicht bekannt. Seine Aufgabe ist es also nicht, ein bestehendes Gutachten zu kontrollieren, sondern ohne Kenntnis des Vorgutachtens ein Werturteil aus den recherchierten Informationen abzuleiten.

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