Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein grundstücksgleiches Recht. Es ist das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Insofern stellt es eine Besonderheit in der deutschen Rechtssystematik dar, da ein Gebäude grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem es errichtet wurde, ist und damit auch im Eigentum des Grundstückseigentümers steht. Dieser Grundsatz wird beim Erbbaurecht durchbrochen - das Grundstück und das im Wege des Erbbaurechts errichtete Gebäude stehen i.d.R. im Eigentum unterschiedlicher Personen.

An dieser Stelle finden Sie das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)! 

 

Bewertung von Erbbaurechten

(Restlaufzeit des Erbbaurechts  < / = Restnutzungsdauer des Gebäudes)

  • Verkehrswertermittlung des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
  • Verkehrswert des Erbbaurechts

 

Bewertung von Erbbaurechten

(Restlaufzeit des Erbbaurechts  > Restnutzungsdauer des Gebäudes)

  • Verkehrswertermittlung des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks unter Berücksichtigung einer etwaigen Entschädigung
  • Verkehrswert des Erbbaurechts unter Berücksichtigung einer etwaigen Entschädigung

 

Wenn Sie ein Erbbaurecht erwerben möchten und sich z.B. hinsichtlich der Kaufpreisermittlung unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!