Alleineigentum
Beim Alleineigentum ist eine einzelne natürliche oder juristische Person als Eigentümer in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen. Der Alleineigentümer ist vollständig allein verfügungsberechtigt.
Beim Alleineigentum ist eine einzelne natürliche oder juristische Person als Eigentümer in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen. Der Alleineigentümer ist vollständig allein verfügungsberechtigt.